Unsere Honorierung

Das Honorar bemessen wir nach Art und Umfang der Bemühungen sowie nach der Schwierigkeit des Falles und nach dem Streitwert. Die Höhe des Honorars entspricht dem in unserer Region branchenüblichen Niveau. Für die Führung von Prozessen gilt die gesetzliche Honorarordnung. Die Honorierung für die Ausübung von Verwaltungsratsmandaten erfolgt nach Absprache. Für Rechtsberatungen sind wir bereit, Pauschalhonorare zu vereinbaren.

Die Sekretariatstätigkeit ist in der Regel in unseren Honoraren inbegriffen. Einen besonderen Sekretariatsaufwand stellen wir bei Vermögensverwaltungen, Willensvollstreckungen, Steuererklärungen und umfangreichen Vertragswerken zusätzlich zum Honorar in Rechnung. 

Üblicherweise verlangen wir für unsere Arbeit eine angemessene Akontozahlung. Das Honorar versteht sich exklusive Mehrwertsteuer und Spesen.

  Notariatstarife Advokaturbüro Frei Steger Senti