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Unsere Dienstleistungen

Unsere Notare nehmen öffentliche Beurkundungen für verschiedenste Rechtsgeschäfte vor und beglaubigen bei Bedarf Unterschriften oder von Originaldokumenten ausgefertigte Kopien und Abschriften.
  • Beurkundungen

    Während das Ausstellen einer Beglaubigung für gewöhnlich mit einem kleinen Aufwand verbunden ist, bringt eine Beurkundung meist ein vorzubereitendes Rechtsgeschäft mit sich. Bei diesen zu beurkundenden Rechtsgeschäften handelt es sich vorwiegend um Verträge aus dem Bereich Ehe- und Erbrecht sowie Beschlüsse im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Eintragungen beim Handelsregisteramt. Wir unterstützen Sie dabei mit einer umfassenden und kompetenten Beratung, mit der Ausarbeitung und Erstellung der erforderlichen Dokumente bis hin zur rechtmässigen Beurkundung.

    Wir beurkunden für Sie unter anderem ...

    • Ehe- / Erbrecht Verträge im Zusammenhang mit dem Ehegüterstand und der Nachlassregelung
    • Eheverträge
    • Erb- / Erbverzichtsverträge
    • Letztwillige Verfügungen (Testament)
    • Vorsorgeaufträge
    • Gesellschaftsrecht Protokolle und Beschlüsse aus Gesellschafter- und Generalversammlungen, die beim Handelsregister eingetragen werden müssen
    • Gründungen von Gesellschaften / Stiftungen
      Statutenänderungen (u.a. Namensänderungen, Sitzverlegungen)
    • Umstrukturierungen (Fusionen / Abspaltungen)
      Kapitalerhöhungen / Kapitalherabsetzungen
    • Auflösung von Gesellschaften / Stiftungen
    • Sonstiges allgemeine Erklärungen
    • Bürgschaftsverpflichtungen
      Eidesstattliche Erklärungen

    Wichtiger Hinweis

    Wir bitten Sie zur Beglaubigung bzw. zur Beurkundung einen gültigen Ausweis mitzubringen. Ohne Ausweisung Ihrer Identität kann weder eine Beglaubigung, noch eine Beurkundung vorgenommen werden.

  • Beglaubigungen

    Beglaubigungen werden von unseren Notaren unkompliziert gehandhabt. Grundsätzlich ist die Beglaubigung einer Unterschrift bzw. die Ausfertigung einer Kopie von einem Originaldokument während der regulären Öffnungszeiten unserer Kanzlei ohne Voranmeldung möglich.

    Um sicherzustellen, dass bei Ihrem Besuch ein Notar anwesend ist, der die Beglaubigung vornehmen kann, empfiehlt sich allerdings eine vorgängige Terminvereinbarung. Wenn Sie beim Beglaubigen von einer Unterschrift zudem Wartezeiten vermeiden möchten, empfehlen wir Ihnen, uns das zu unterzeichnende Dokumente gemeinsam mit der Kopie eines gültigen Ausweises und der Angabe Ihrer Wohnadresse bereits vorab per Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zuzustellen. Dies ermöglicht es unseren Notaren die Unterschriftenbeglaubigung so vorzubereiten, dass Sie nur noch die Unterschrift leisten müssen.

    Unsere Notare beglaubigen für Sie ...

    Unterschriften

    Auf dem zu unterzeichnenden Dokument wird ein Vermerk angebracht, welcher sie entsprechend den Angaben in Ihrem Ausweis sowie Ihrer aktuellen Wohnadresse als diejenige Person identifiziert, welche die Unterschrift vor dem Notar leistet.
    Kopien / Abschriften Auf der Kopie bzw. der Abschrift des Dokuments wird ein Vermerk angebracht, welcher bestätigt, dass die Kopie bzw. die Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt.

    Apostille und Legalisation

    Werden Beglaubigungen von Unterschriften oder Dokumenten für Behörden, Ämter, Notare etc. im Ausland benötigt, sollte beim Empfänger der Dokumente abgeklärt werden, ob eine Apostille bzw. eine Legalisation der Beglaubigung erforderlich ist.
    Diese Art der Überbeglaubigung wird im Kanton St. Gallen durch die Staatskanzlei vorgenommen und bestätigt, dass die Person, welche die Beglaubigung der Unterschrift vorgenommen hat, tatsächlich dazu berechtigt ist.
    Weitere Informationen zur Apostille bzw. Legalisation von Beglaubigungen durch die Staatskanzlei in St. Gallen finden Sie hier.

    Wichtiger Hinweis

    Wir bitten Sie zur Beglaubigung bzw. zur Beurkundung einen gültigen Ausweis mitzubringen. Ohne Ausweisung Ihrer Identität kann weder eine Beglaubigung, noch eine Beurkundung vorgenommen werden.

  • Notariatstarife


    Beglaubigungen

    Unterschriftsbeglaubigung:
    CHF 40.00

    Beglaubigung einer Kopie/Abschnitt:
    CHF 20.00 (zzgl. CHF 2.00 pro Kopie)

    Preise jeweils inkl. 8.1% Mehrwertsteuer


    Beurkundungen

    Das Honorar für Beurkundungsgeschäfte setzt sich für gewöhnlich zusammen aus:

    Honorar nach Aufwand

    Das Honorar wird nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt. Das aufwandbezogene Honorar beinhaltet sowohl die Beratung als auch das Verfassen der Urkunden und der dazugehörigen Dokumente.

    Stundensatz (in der Regel)
    CHF 280.00

    Barauslagen

    Sämtliche Barauslagen (Porti, Telekommunikationskosten, Fotokopien, Kleinspesen, etc.), die aufgrund der Notariatsdienstleistungen anfallen, werden durch eine Pauschale von 4% der Honorarsumme (exkl. Mehrwertsteuer) abgegolten. Alle übrigen Auslagen werden zu Selbstkosten belastet.

    Tarif öffentlicher Beurkundungsakt (Beurkundungsgebühr)

    Ehe- und/oder Erbvertrag
    CHF 350.00

    Gesellschaftsgründung, Statutenrevision, Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Fusion, Auflösungsbeschluss
    CHF 350.00 *

    Errichtung einer Stiftung
    CHF 350.00


    * bis CHF 500‘000.00 > 1% des Aktien- bzw. Stammkapitals, mindestens jedoch CHF 350.00
    über CHF 500‘000.00 > je weiter CHF 100‘000.00 + CHF 75.00

    Mehrwertsteuer

    Die Notariatsdienstleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer. Auf sämtlichen in Rechnung gestellten Aufwendungen, Barauslagen und Gebühren fallen zusätzlich 8.1% Mehrwertsteuer an.


    Vorsorgeauftrag

    Für das Erstellen eines Vorsorgeauftrages erheben wir ein pauschales Honorar inkl. Barauslagen und Beurkundungsgebühr.

    Vorsorgeauftrag pauschal
    CHF 350.00

    Es fallen zusätzlich 8.1% Mehrwertsteuer an.